Version 6.1 – Date of release: 4 June 2024
Großgeschriebene Begriffe sind im Glossar am Ende dieses Dokuments definiert.
2.1 Erbringung der Dienstleistung.
Vorbehaltlich der Bedingungen der Vereinbarung stellt SINCH dem Kunden die Dienstleistungen zur Verfügung.
2.2 Einräumung von Rechten.
SINCH räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die Dienstleistung wie vertraglich erlaubt ausschließlich für die internen Geschäftsabläufe des Kunden zu nutzen.
2.3 Nutzungsbedingungen.
In Bezug auf die Dienstleistung ist es dem Kunden untersagt:
(a) außer in dem Umfang, in dem auf diese Rechte nicht wirksam verzichtet werden kann, diese zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu kopieren, zu übersetzen oder abgeleitete Werke zu erstellen,
(b) sie zu vertreiben, zu vermieten, zu verkaufen, zu verpachten oder für nicht zivile Zwecke zu nutzen,
(c) Inhalte oder Daten zu übermitteln, die rechtswidrig sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf rechtswidrige Anrufe, oder die Rechte an geistigem Eigentum zu verletzen, oder
(d) den Betrieb oder die Sicherheit von Sinch zu umgehen oder zu gefährden.
2.4 Überwachung.
SINCH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Nutzung der Dienstleistung zu überwachen (nur soweit im Rahmen der anwendbaren Gesetze erlaubt):
(a) um geltende Gesetze, Verordnungen oder andere behördliche Anfragen oder Anordnungen zu erfüllen, einschließlich der Offenlegung von Kundendaten in Übereinstimmung mit solchen Gesetzen, Verordnungen, Anfragen oder Anordnungen;
(b) um die Einhaltung der Vereinbarung durch den Kunden zu überprüfen;
(c) die Integrität seiner Systeme und Netze sowie der seiner Anbieter zu schützen;
(d) soweit dies zur Bereitstellung und Unterstützung der Dienstleistung erforderlich ist; oder
(e) wie anderweitig vom Kunden genehmigt oder verlangt.
2.5 Compliance.
Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage von SINCH unverzüglich alle Informationen über die Kundendaten oder die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden zur Verfügung zu stellen:
(a) um die Einhaltung der Vereinbarung durch den Kunden festzustellen und
(b) als Antwort auf eine Anfrage einer Aufsichtsbehörde oder einer staatlichen, justiziellen oder öffentlichen Behörde.
Um Zweifel auszuschließen: Sinch kann Kundeninformationen und Kundendaten an Dritte weitergeben, die gemäß diesem Abschnitt Informationen anfordern.
2.6 Betriebsanweisungen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistung in Übereinstimmung mit den betrieblichen Richtlinien und Grundsätzen zu nutzen, im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste.
2.7 Sperrung der Dienstleistung.
SINCH kann die Nutzung der Dienstleistung sperren:
(a) soweit dies zur Einhaltung geltender Gesetze oder Vorschriften erforderlich ist;
(b) um das SINCH-Netzwerk zu warten (geplant oder in Notfällen) oder zu reparieren;
(c) wenn die Nutzung eine Gefahr für die Integrität oder den weiteren Betrieb des SINCH-Netzwerkes oder eines Teils davon darstellt;
(d) wenn die Nutzung gegen die Vereinbarung verstößt oder SINCH aufgrund der Nutzung rechtlich haftbar gemacht werden kann;
(e) nach dem alleinigen Ermessen von SINCH, wenn das Unterlassen der Sperrung eine wesentliche Beeinträchtigung der Dienstleistungen oder ihrer Erbringung durch SINCH zur Folge hätte; oder
(f) wenn SINCH nicht in der Lage ist, die Dienstleistung aufgrund einer Beendigung oder Änderung der Beziehung zwischen SINCH und einem Dritten oder aufgrund der Beendigung oder Aussetzung einer für die Bereitstellung der Dienstleistung erforderlichen Lizenz oder Genehmigung bereitzustellen.
SINCH benachrichtigt den Kunden unverzüglich (per E-Mail gestattet) über die Sperrung. SINCH wird sich bemühen, die Aussetzung zeitlich und in ihrem Umfang so zu begrenzen, wie es unter den gegebenen Umständen möglich ist nimmt die Dienstleistung wieder auf, sobald die Ursache für die Sperrung behoben ist. Sofern eine Sperrung auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden zurückzuführen ist, wird SINCH den Dienst wieder aufnehmen, vorausgesetzt dass der Kunde die Ursache für die Sperrung behoben hat und der Kunde alle anfallenden Gebühren für die Wiederherstellung des Anschlusses bezahlt oder, falls keine Gebühren festgelegt sind, SINCH alle angemessenen Kosten und Ausgaben erstattet, die SINCH bei der Wiederaufnahme der Dienstleistung entstanden sind, und weiter vorausgesetzt dass SINCH die Vereinbarung kündigen kann, wenn der Kunde die Ursache für die Sperrung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen behebt.
2.8 Dienste und Anwendungen Dritter
Die Dienstleistung kann Integrationen von Webdiensten enthalten, die von Dritten (andere als SINCH oder seine verbundenen Unternehmen), Software und/oder Anwendung werden und auf die über die Dienstleistung zugegriffen werden kann und die den allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Dritten unterliegen.
2.9 Betrugsbekämpfung
SINCH ergreift Maßnahmen, um Betrug und illegale Praktiken bei der Nutzung der Dienstleistung zu erkennen und zu verhindern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Überprüfung von Links, die der Kunde bei der Nutzung der Dienstleistung einfügt. SINCH garantiert nicht, dass sie in der Lage ist, die Übertragung von betrügerischen Nachrichten oder Anrufen zu blockieren oder zu verhindern. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sein Konto nicht zur Übermittlung betrügerischer Nachrichten oder Anrufe verwendet wird. Betrug, einschließlich künstlich überhöhtem Datenverkehr, der vom Kunden ausgeht, entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen nach diese Vereinbarung.
3.1 Bereitstellung.
SINCH stellt den Zugang zur Dienstleistung wie in der Bestellformular beschrieben zur Verfügung.
3.2 Support.
SINCH stellt einen Support für die Dienstleistung, wie im Bestellformular angegeben, zur Verfügung.
3.3 Änderungen.
(a) Die Dienstleistung können von SINCH geändert werden. SINCH informiert den Kunden per E-Mail, über das Support-Portal, die Versionshinweise, die Dokumentation oder die Dienstlesitung über die Änderungen. Die Informationen werden per E-Mail übermittelt, wenn es sich bei der Änderung nicht ausschließlich um eine Erweiterung handelt. Die Änderungen können optionale neue Funktionen für die Dienstleistung beinhalten, die der Kunde gemäß der jeweils aktuellen Ergänzungen und Dokumentationen nutzen kann.
(b) Wenn der Kunde feststellt, dass eine Änderung durch SINCH die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden wesentlich beeinträchtigt und für den Kunden aus legitimen geschäftlichen Gründen nicht zumutbar ist, kann der Kunde seinen Zugang zu der betroffenen Dienstleistung durch schriftliche Mitteilung an SINCH innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Änderung kündigen.
3.4 Ausgeschlossene Ereignisse.
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Vertrag haftet SINCH nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung einer Verpflichtung aus der Vereinbarung, wenn diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf den Eintritt eines ausgeschlossenen Ereignisses zurückzuführen ist.
4.1 Kundenverpflichtungen.
Der Kunde ist verpflichtet:
(a) alle Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die im Zusammenhang mit den Kundendaten und der Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden für diesen gelten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Telekommunikationsgesetze und -verordnungen, Exportkontrollgesetze und -verordnungen, Wirtschafts-, Handels- und Finanzsanktionsgesetze sowie -verordnungen, Embargos, Listen mit eingeschränkten Staaten oder beschränkende Maßnahmen, die verhängt wurden.
(b) weiterhin alle erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen, Rechte, Ermächtigungen oder Bescheinigungen für die Nutzung der Dienstleistung einzuholen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Kundendaten, die im Rahmen dieser Nutzung übermittelt werden; und
(c) unverzüglich alle Anweisungen und/oder Anordnungen zu befolgen, die von Zeit zu Zeit von einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde in Bezug auf die Kundendaten oder die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden erlassen werden, und SINCH auf Anfrage bei der Anpassung der Dienstleistung an neue Anforderungen oder Festlegungen in vollem Umfang zu unterstützen.
Um Zweifel auszuschließen: Sinch kann Kundeninformationen und Kundendaten an Dritte weitergeben, die gemäß diesem Abschnitt Informationen anfordern.
4.2 Kundendaten.
Der Kunde ist allein verantwortlich für alle Kundendaten. Der Kunde (i) gewährt SINCH (einschließlich seiner verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmer) ein nicht ausschließliches, weltweites Recht zur Nutzung, Änderung, Anpassung und Verarbeitung von Kundendaten zur Analyse, Entwicklung, Testung und zum Betrieb, zur Bereitstellung und Unterstützung der Dienstleistung und/oder Produkte von SINCH und seinen verbundenen Unternehmen und (ii) erkennt an, dass weder SINCH, seine verbundenen Unternehmen noch ihre jeweilige Anbieter irgendeine Kontrolle über die Kundendaten ausüben und bei der Übermittlung und Handhabung von Kundendaten als bloße passiver Durchleitungsstelle fungieren.
Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass alle über sein Konto gesendeten Nachrichten als vom Kunden gesendet und/oder genehmigt gelten.
4.3 Personenbezogene Daten.
Der Kunde wird alle personenbezogenen Daten, die für die Nutzung der Dienstleistung erforderlich sind, sowie alle erforderlichen Einwilligungen im Zusammenhang mit diesen personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen erfassen und aufbewahren.
4.4 Unterstützung
Der Kunde ist verpflichtet, in angemessener Weise mit SINCH bei der Bereitstellung und bei dem Support einer Dienstleistung durch SINCH zusammenzuarbeiten, insbesondere bei Diagnose- oder sonstigen Wartungs- oder Upgrade-Aktivitäten.
4.5 Zugang und Sicherheit.
Der Kunde trägt die alleinige und ausschließliche Verantwortung für die Installation, Konfiguration, Sicherheit (einschließlich Firewall-Sicherheit) und Integrität aller Kundeneinrichtungen, -systeme, -geräte, -Proxy-Server, -software, -netzwerke, -netzwerkkonfigurationen und dergleichen (die „Kundengeräte“), die in Verbindung mit den von SINCH bereitgestellten Dienstleistungen verwendet werden oder damit in Zusammenhang stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verbindung des Kunden zu Dritten. Der Kunde wird angemessene Sicherheitsstandards aufrechterhalten, um das SINCH-Netzwerk vor unbefugtem Zugriff zu schützen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Schutz der Passwörter des Kunden vor der Weitergabe an oder dem Zugriff durch Dritte. Der Kunde ist verpflichtet, SINCH unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis von einer möglichen oder tatsächlichen unbefugten Nutzung, einem Missbrauch oder Zugriff auf die Dienstleistung erhält.
4.6 Notfallwiederherstellung (Disaster-Revocery).
Der Kunde ist allein für alle Vorkehrungen zur Notfallwiederherstellung (Disaster Recovery), zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs (Business Continuity) und zur Datensicherung in Bezug auf seine eigenen Geräte und alle seine Kundendaten verantwortlich.
4.7. Test-Konto. Sinch kann dem Kunden ein Konto für nicht-produktive Tests, Demonstrationen und Evaluierungen bestimmter Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Die Bedingungen der Vereinbarung regeln die Nutzung und den Zugang des Kunden zu einem solchen Testkonto und zu den zu testenden Dienstleistungen. Der Kunde stellt sicher, dass das Testkonto und die zu testenden Dienstleistungen ausschließlich zu nicht-produktiven Test-, Demonstrations- und Bewertungszwecken und nicht zu ertragsfähigen, kommerziellen oder sonstigen Zwecken genutzt werden. Der Kunde darf die zu testenden Dienstleistungen nicht mit einer ertragsfähigen IT-Umgebung verbinden. Der Kunde ist verpflichtet, alle relevanten Anweisungen oder Protokolle zu befolgen, die Sinch dem Kunden in Bezug auf das Testkonto und die zu testenden Dienstleistungen mitteilt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Sinch ein solches Testkonto und solche zu testenden Dienstleistungen jederzeit (mit oder ohne Benachrichtigung des Kunden) widerrufen kann.
5.1 Gebühren und Zahlung.
Der Kunde zahlt die Gebühren wie im Bestellformular angegeben. Bei Nichtbezahlung kann SINCH nach vorheriger schriftlicher Mitteilung die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden bis zur Zahlung sperren. Der Kunde kann die während der Vertragslaufzeit geschuldeten Gebühren nicht zurückhalten, mindern oder verrechnen. Für jede Rechnung, die der Kunde nicht bis zum Fälligkeitsdatum begleicht, fallen Zinsen in Höhe des zulässigen Höchstsatzes auf den unbezahlten Betrag an. Die zu zahlenden Gebühren werden unter Bezugnahme auf die von Sinch aufgezeichneten oder protokollierten Daten und nicht unter Bezugnahme auf die vom Kunden aufgezeichneten oder protokollierten Daten berechnet. Die von Sinch ausgestellten Rechnungen sind endgültig, abschließend und für den Kunden verbindlich. Der Kunde kann eine Rechnung spätestens innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich und gutgläubig bestreiten, vorausgesetzt, dass der Kunde den unbestrittenen Teil einer solchen Rechnung rechtzeitig bezahlt. Unterlassungen oder Verzögerungen bei der Rechnungsstellung durch Sinch hindern Sinch nicht daran, zu einem späteren Zeitpunkt eine Rechnung zu stellen, und entbinden den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
5.2 Steuern.
Sofern in einem Bestellformular nicht anders angegeben, beinhalten die Gebühren und sonstigen Kosten, die im Rahmen eines Bestellformulars erhoben werden, keine Steuern, einschließlich Quellensteuern, die alle zu Lasten des Kunden gehen. Mit Ausnahme der Einkommens- und Lohnsteuer von SINCH ist der Kunde für alle Steuern, einschließlich Quellensteuern, verantwortlich. Falls SINCH zur Zahlung von Steuern verpflichtet wird (mit Ausnahme der Einkommens- und Lohnsteuer), erstattet der Kunde SINCH diese Beträge und hält SINCH für alle von SINCH gezahlten oder zu zahlenden Steuern und damit verbundenen Kosten frei, die auf diese Steuern zurückzuführen sind.
5.3 Aufrechnung.
SINCH ist ohne Benachrichtigung des Kunden und ungeachtet des Ortes der Zahlung oder der Währung der betreffenden Verpflichtungen berechtigt, alle vom Kunden im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung und/oder eines anderen Vertrags mit SINCH geschuldeten Beträge mit allen Beträgen zu verrechnen, die SINCH dem Kunden schuldet.
6.1 Laufzeit.
Die Laufzeit ist die im Bestellformular angegebene.
6.2 Kündigung durch eine der Parteien.
Eine Partei kann die Vereinbarung kündigen:
(a) nach schriftlicher Mitteilung eines wesentlichen Verstoßes durch die andere Partei mit einer Frist von dreißig (30) Tagen, sofern der Verstoß nicht innerhalb dieser Frist behoben wird;
(b) wie gemäß den Abschnitten 3.3(b), 7.3(b) oder 8.1(c) zulässig (wobei die Kündigung in jedem dieser Fälle dreißig (30) Tage nach Erhalt der Mitteilung wirksam wird); oder
(c) unverzüglich, wenn die andere Partei Insolvenz anmeldet, zahlungsunfähig wird, eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt oder anderweitig wesentlich gegen die Abschnitte 11 oder 13.6 verstößt.
6.3 Kündigung durch SINCH.
Zusätzlich zu den in Abschnitt 6.2 genannten Kündigungsrechten kann SINCH die Vereinbarung oder eine bestimmte Dienstleistung, die davon betroffen ist, auch jederzeit kündigen:
(a) bei Kündigung eines Verhältnisses zwischen einem Netzbetreiber, einem dritten Subunternehmer, einem Anbieter oder einem gekoppelten Netzbetreiber und SINCH oder seinen verbundenen Unternehmen oder bei Einstellung des Supports für Geräte oder eine Dienstkomponente, die SINCH für die Bereitstellung der Dienstleistung benötigt;
(b) aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder staatlicher Verbote oder Beschränkungen, die die Dienstleistung betreffen; oder
(c) bei Beendigung oder Ablauf einer für die Bereitstellung der Dienstleistung erforderlichen Lizenz.
Sinch wird sich bemühen, die Kündigung zeitlich und in ihrem Umfang so zu begrenzen, wie es unter den gegebenen Umständen möglich ist. Darüber hinaus kann Sinch die gesamte Vereinbarung sofort kündigen, unbeschadet der anderen Klausel in der Vereinbarung und in den geltenden Gesetzen, wenn eine illegale Praxis und/oder betrügerische Nutzung der Dienstleistung nachgewiesen wird.
6.4 Wirkung des Auslaufens oder der Kündigung.
Zum Zeitpunkt des tatsächlichen Auslaufens oder der Kündigung der Vereinbarung:
(a) Endet das Recht des Kunden, die Dienstleistung und alle vertraulichen Informationen von SINCH zu nutzen;
(b) Stellt SINCH die Bereitstellung der betreffenden Dienstleistung ein;
(c) Werden vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei auf schriftliche Aufforderung der offenlegenden Partei zurückgegeben oder vernichtet;
(d) Zahlt der Kunde SINCH unverzüglich alle ausstehenden Beträge, die im Rahmen der Vereinbarung fällig sind; und
(e) Lässt die Kündigung oder das Auslaufen der Vereinbarung andere Verträge zwischen den Parteien unberührt.
6.5 Fortbestehen.
Die Abschnitte 1, 2.4, 2.5, 5, 6.4, 6.5, 8, 9, 10, 11 und 13 gelten nach Auslaufen oder Kündigung der Vereinbarung fort.
7.1 Einhaltung von Gesetzen.
Jede Partei garantiert, dass sie aktuell und zukünftig alle für sie geltenden Gesetze und Vorschriften in Verbindung mit (i) im Falle von SINCH, dem Betrieb des Geschäfts von SINCH in Bezug auf die Dienstleistung und (ii) im Falle des Kunden, den Kundendaten und der Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden einhält.
7.2 Haftungsausschluss.
Sofern nicht ausdrücklich im Vertrag vorgesehen, geben weder SINCH noch seine Unterauftragnehmer irgendwelche Zusicherungen oder Garantien ab, und SINCH und seine Unterauftragnehmer schließen im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang alle Zusicherungen, Garantien, Bestimmungen, Bedingungen oder Erklärungen aus, die zwischen den Parteien wirksam sein könnten oder stillschweigend in diese Vereinbarung oder einen Nebenvertrag aufgenommen worden sein könnten, sei es durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder anderweitig, einschließlich der stillschweigenden Bedingungen, Garantien oder anderen Bedingungen in Bezug auf Marktgängigkeit, Tauglichkeit, Echtheit oder Eignung für einen bestimmten Gebrauch oder Zweck. Darüber hinaus geben weder SINCH noch seine Unterauftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vereinbart, Zusicherungen, Garantien, Bedingungen oder Erklärungen bezüglich der Nichtverletzung von Rechten oder der Ergebnisse ab, die sich aus der Nutzung oder Integration von Produkten oder Diensten ergeben, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, oder dass der Betrieb von Produkten oder Diensten sicher, ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er sich bei Abschluss der Vereinbarung nicht auf die Lieferung zukünftiger Funktionen, öffentliche Kommentare oder Werbung von SINCH oder Product Roadmaps verlässt. Der Kunde erkennt an, dass (i) die Dienstleistung nicht speziell dafür entwickelt wurde, seine und/oder die individuellen Anforderungen seiner Kunden oder Endbenutzer zu erfüllen; und (ii) die Dienstleistung nicht fehlerfrei, ununterbrochen oder frei von unbefugtem Zugriff sein wird. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung angegeben, wird die Dienstleistung ohne Mängelgewähr („wie besehen“) und so wie verfügbar bereitgestellt.
8.1 Gegen den Kunden erhobene Ansprüche.
(a) SINCH verteidigt den Kunden gegen Ansprüche, die von Dritten gegen den Kunden erhoben werden, die behaupten, dass die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden einen Patentanspruch, ein Urheberrecht oder ein Geschäftsgeheimnis verletzt oder missbraucht. SINCH stellt den Kunden von allen Schadensersatzansprüchen frei, die gegen den Kunden im Zusammenhang mit diesen Ansprüchen endgültig zugesprochen werden (oder in Höhe eines von SINCH abgeschlossenen Vergleichs).
(b) Die Verpflichtungen von SINCH gemäß Abschnitt 8.1 gelten nicht, wenn der Anspruch aus (i) einer Verletzung der Vereinbarung durch den Kunden, (ii) der Nutzung der Dienstleistung in Verbindung mit einem nicht von SINCH bereitgestellten Produkt oder Dienst oder (iii) der unentgeltlichen Nutzung der Dienstleistung resultiert.
(c) Falls ein in Abschnitt 8.1(a) beschriebener Anspruch geltend gemacht wird oder geltend gemacht zu werden droht, kann SINCH (i) dem Kunden das Recht verschaffen, die Dienstleistung gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung weiter zu nutzen, oder (ii) die Dienstleistung ersetzen oder so modifizieren, dass sie keine Rechtsverletzung darstellt, ohne dass die Funktionalität wesentlich reduziert wird. Wenn diese Möglichkeiten nicht zumutbar sind, können SINCH oder der Kunde den Zugang des Kunden zu der betroffenen Dienstleistung durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei kündigen.
8.2 Verfahren bei Ansprüchen Dritter.
(a) Der Kunde ist verpflichtet, SINCH rechtzeitig schriftlich über einen eventuellen Anspruch zu informieren.
(b) SINCH hat das Recht, die Verteidigung in vollem Umfang zu kontrollieren (und es steht SINCH frei, einen solchen Anspruch an seinen Versicherer oder Entschädigungspflichtigen zu delegieren).
(c) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Abwehr eines solchen Anspruchs vollumfänglich zu unterstützen und keine Handlungen vorzunehmen, die die Rechte von SINCH beeinträchtigen.
(d) Der Kunde darf als Reaktion auf eine Verletzung oder widerrechtliche Aneignung oder eine angebliche Verletzung oder widerrechtliche Aneignung keine Handlungen vornehmen, die für die Rechte von SINCH abträglich sind.
8.3 Ausschließlicher Rechtsbehelf.
Die Bestimmungen in Abschnitt 8 stellen die einzige, ausschließliche und vollständige Haftung von SINCH, seinen verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmern gegenüber dem Kunden dar und sind der einzige Rechtsbehelf des Kunden in Bezug auf Ansprüche Dritter und die Verletzung oder widerrechtliche Aneignung von geistigen Eigentumsrechten Dritter.
9.1 Unbeschränkte Haftung.
Keine der Parteien schließt ihre Haftung für Schäden aus, die sich aus folgenden Gründen ergeben:
(a) die Verpflichtungen von SINCH gemäß Abschnitt 8.1(a);
(b) die Verpflichtungen des Kunden im Rahmen einer Haftungsfreistellung;
(c) die unbefugte Nutzung oder Weitergabe vertraulicher Informationen;
(d) Betrug oder arglistige Täuschung;
(e) Tod oder Körperverletzung aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten einer der Parteien;
(f) ein Versäumnis des Kunden, fällige Gebühren im Rahmen der Vereinbarung zu zahlen; oder
(g) jegliche Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
9.2 Haftungsobergrenze.
Vorbehaltlich der Abschnitte 9.1 und 9. 3 übersteigt die maximale Gesamthaftung einer der Parteien (oder ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen oder der Unterauftragnehmer von SINCH) gegenüber der anderen Partei oder ihren verbundenen Unternehmen oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person (wie auch immer sie entstanden ist) unter keinen Umständen und unabhängig von der Art des Anspruchs im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Haftung für Vertragsverletzungen, unerlaubte Handlungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit), irreführende Darstellungen (unabhängig ob deliktisch oder gesetzlich), Verletzung gesetzlicher Pflichten, Verletzung von Garantien, Ansprüche Dritter aus einer wie auch immer gearteten geringfügigen, wesentlichen oder sonstigen Verletzung dieser Vereinbarung (unabhängig davon, ob diese vorsätzlich begangen wurde oder nicht), aus vorsätzlichem Fehlverhalten oder anderweitig, einen Höchstbetrag von 10.000 EUR für alle Ereignisse (oder eine Reihe zusammenhängender Ereignisse), die in einem beliebigen Zeitraum von zwölf (12) Monaten auftreten.
9.3 Ausschluss von Schadenersatz.
Vorbehaltlich des Abschnitts 9.1:
(a) Unter keinen Umständen haftet eine der Parteien (noch ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen oder die Unterauftragnehmer von SINCH) gegenüber der anderen Partei oder deren verbundenen Unternehmen oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person (unabhängig davon, ob die andere Partei über die Möglichkeit eines solchen Verlustes oder Schadens informiert war) für eine der folgenden Arten von Verlusten oder Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben (unabhängig davon, ob sie sich aus der Haftung aufgrund von Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit), irreführender Darstellung (unabhängig ob deliktisch oder gesetzlich), Verletzung gesetzlicher Pflichten, Verletzung von Garantien, Ansprüche Dritter aus einer wie auch immer gearteten geringfügigen, wesentlichen oder sonstigen Verletzung dieser Vereinbarung (ob vorsätzlich oder nicht):
a. (i) bei Verlust oder Unrichtigkeit von Daten, (ii) Gewinneinbußen, (iii) Geschäftsverlust, (iv) Verluste aufgrund von Geschäftsunterbrechungen, (v) Verlust von Verträgen, vi) Einkommensverluste, (vii) Verlust erwarteter Einsparungen, (viii) Verlust des Firmenwerts, (ix) Rufschädigung (unabhängig davon, ob es sich bei den in diesem Unterabsatz (A) aufgeführten Arten von Verlusten oder Schäden um direkte, indirekte, besondere oder Folgeschäden handelt); oder
b. Bei besonderen, zufälligen, Folge- oder mittelbaren Verlusten oder Schäden, oder für Schadensersatzverpflichtungen oder Strafschadensersatz;
(b) SINCH haftet nicht für Schäden, die durch eine unentgeltliche Dienstleistung verursacht werden.
9.4 Risikoverteilung.
Die Vereinbarung verteilt die Risiken zwischen SINCH und dem Kunden. Die Gebühren für die Dienstleistung spiegeln diese Risikoverteilung und Haftungsbeschränkungen wider.
10.1 Inhaberschaft von SINCH.
SINCH, seine verbundenen Unternehmen oder Lizenzgeber sind Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an und in Bezug auf die Dienstleistung, die Dokumentation, die Designbeiträge, das entsprechende Wissen oder Prozesse sowie alle davon abgeleiteten Werke, einschließlich etwaiger Rückmeldungen, die der Kunde Sinch über den Dienst im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes durch den Kunden geben kann. Alle Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden, sind SINCH, seinen verbundenen Unternehmen und seinen Lizenzgebern vorbehalten.
10.2 Inhaberschaft des Kunden.
Der Kunde behält alle Rechte an den Kundendaten, die zwischen ihm und SINCH bestehen.
10.3 Nichtdurchsetzung von Rechten.
Der Kunde verpflichtet sich, im eigenen Namen und im Namen seiner Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger gegenüber SINCH, seinen verbundenen Unternehmen oder Lizenzgebern keine Rechte oder Ansprüche auf Rechte an einer Dienstleistung oder Dokumentation geltend zu machen.
11.1 Nutzung von vertraulichen Informationen.
(a) Die empfangende Partei wird alle vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei streng vertraulich behandeln, und zwar in demselben Maße, in dem sie ihre eigenen vertraulichen Informationen schützt, und nicht weniger als mit einem angemessenen Sorgfaltsmaßstab. Die empfangende Partei wird keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei an andere Personen als ihr Personal oder ihre Vertreter oder die ihrer verbundenen Unternehmen weitergeben, deren Zugang notwendig ist, um ihr die Ausübung ihrer Rechte oder die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu ermöglichen, und die einer mindestens ebenso strengen Geheimhaltungs- und Nichtbenutzungsverpflichtung wie in Abschnitt 11 unterliegen. Der Kunde wird die Vereinbarung oder die Preisgestaltung nicht an Dritte weitergeben.
(b) Vertrauliche Informationen einer der beiden Parteien, die vor der Unterzeichnung der Vereinbarung offengelegt wurden, unterliegen Abschnitt 11.
(c) Die empfangende Partei wird alle vertraulichen Informationen unverzüglich zurückgeben oder vernichten, nachdem sie von der offenlegenden Partei dazu aufgefordert wurde.
11.2 Ausnahmen.
Die Beschränkungen hinsichtlich der Nutzung oder Offenlegung vertraulicher Informationen gelten nicht für vertrauliche Informationen, die:
(a) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wird;
(b) der Öffentlichkeit zugänglich ist, ohne dass die empfangende Partei gegen die Vereinbarung verstößt;
(c) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung frei von Vertraulichkeitsbeschränkungen bekannt war; oder
(d) von der offenlegenden Partei schriftlich als frei von Vertraulichkeitsbeschränkungen akzeptiert wurden.
11.3 Erzwungene Offenlegung
Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen aufgrund einer gesetzlichen Anforderung oder eines Ersuchens eines Gerichts oder einer Regierungsbehörde (einschließlich im Rahmen von Börsenregeln oder -verordnungen) offenlegen; unter der Voraussetzung, dass die empfangende Partei, bevor sie eine Offenlegung vornimmt, (a) die offenlegende Partei schriftlich benachrichtigt, soweit dies wirtschaftlich durchführbar und nicht anderweitig gesetzlich verboten ist, damit die offenlegende Partei eine Schutzverfügung oder ein anderes geeignetes Rechtsmittel beantragen kann, und (b) nur den Teil der vertraulichen Informationen offenlegt, den sie auf der Grundlage einer Beratung durch ihren Rechtsbeistand offenlegen muss, um eine solche rechtliche Anforderung zu erfüllen, und sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang um eine vertrauliche Behandlung der so offengelegten vertraulichen Informationen bemüht.
11.4 Öffentlichkeitsarbeit.
Keine der Parteien wird den Namen der anderen Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei in der Öffentlichkeitsarbeit verwenden, mit der Ausnahme, dass der Kunde damit einverstanden ist, dass SINCH den Namen des Kunden und Logo in Kundenlisten oder in vierteljährlichen Gesprächen mit seinen Investoren oder zu von den Parteien einvernehmlich festgelegten Zeiten als Teil der Marketingbemühungen von SINCH (einschließlich Referenzgespräche und -berichte, Presseberichte, Standortbesuche) verwenden darf. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass SINCH Informationen über den Kunden zu Marketing- und anderen Geschäftszwecken an seine verbundenen Unternehmen weitergeben darf und dass er die entsprechenden Genehmigungen zur Weitergabe von Kontaktinformationen von Mitarbeitern des Kunden an SINCH eingeholt hat.
12.1 Verantwortlicher.
Der Kunde erkennt an, dass SINCH als unabhängiger Datenverantwortlicher in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten fungiert, die für die Bereitstellung seiner Kommunikationsdienste und die Durchführung seiner erforderlichen Funktionen und Geschäfte als Kommunikationsdienstleister erforderlich sind, einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Spam und Betrug und Maßnahmen zur Kontrolle, Sicherheit und Wartung seines Netzwerks, zur Verwaltung seiner Geschäfts- und Compliance-Funktionen im Einklang mit seinen Verpflichtungen gemäß den geltenden Gesetzen, einschließlich des Datenschutzgesetzes..
12.2 Auftragsverarbeiter.
Wenn SINCH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (gemäß Datenschutzgesetz), kann SINCH als Datenverarbeiter und der Kunde als Datenverantwortlicher im Sinne dieser Vereinbarung und der für den Dienst geltenden DPA qualifiziert werden.
(a) Die Parteien vereinbaren, dass das DPA anwendbar ist, wenn SINCH als Datenverarbeiter nach geltendem Datenschutzrecht fungiert.
(b) Jede Partei muss die geltenden Datenschutzgesetze einhalten. Der Kunde ist verpflichtet, Sinch schriftlich über das Datenschutzgesetz zu informieren, das für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt, für die der Kunde der Datenverantwortliche und SINCH der Datenverarbeiter ist.
(c) Der Kunde sichert zu, garantiert und verpflichtet sich, dass der Kunde über alle erforderlichen Rechte, Lizenzen und Einwilligungen verfügt, um Sinch Kundendaten zur Verfügung zu stellen. Sinch kann verlangen, dass der Kunde bei Bedarf und in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen einen entsprechenden Nachweis erbringt.
(d) Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Sinch Kundendaten in dem Umfang aufbewahren, speichern, nutzen und offenlegen darf, der zur Bereitstellung und Verbesserung der Dienste und zur Erfüllung geltender gesetzlicher, buchhalterischer oder behördlicher Anforderungen erforderlich ist. SINCH wird Prozesse einrichten, um die Einhaltung geltender Gesetze sicherzustellen.
13.1 Trennbarkeit.
Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung unwirksam sein oder für nicht durchsetzbar erklärt werden, so berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung.
13.2 Kein Verzicht.
Ein Verzicht auf die Geltendmachung einer Vertragsverletzung gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung einer anderen Vertragsverletzung.
13.3 Elektronische Unterschrift.
Elektronische Signaturen, die dem geltenden Recht entsprechen, gelten als Originalunterschriften.
13.4 Regulatorische Angelegenheiten.
Die vertraulichen Informationen von SINCH unterliegen den Exportkontrollgesetzen verschiedener Länder. Der Kunde wird die vertraulichen Informationen von SINCH keiner Regierungsbehörde zur Erwägung von Lizenzen oder anderen behördlichen Genehmigungen vorlegen und wird die vertraulichen Informationen von SINCH nicht an Länder, Personen oder Körperschaften exportieren, wenn dies durch Exportgesetze verboten ist.
13.5 Mitteilungen.
Alle Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und an die im Bestellformular angegebene Adresse mit Kopie an die Rechtsabteilung zugestellt werden. Mitteilungen von SINCH, die sich auf den Betrieb oder den Support der Dienstleistung beziehen und die anderweitig in den AGB oder einem Bestellformular erlaubt sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Mitteilungen gemäß den Abschnitten 2.7 und 5.1 dieser AGB), können in Form einer E-Mail an den bevollmächtigten Vertreter oder Administrator des Kunden erfolgen, wobei eine solche Mitteilung mit dem Versand vom E-Mail-Server von SINCH als erfolgt gilt.
13.6 Abtretung.
Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SINCH darf der Kunde die Vereinbarung (oder seine Rechte und Pflichten) nicht an Dritte abtreten oder übertragen. SINCH kann die Vereinbarung an jedes seiner verbundenen Unternehmen abtreten. Jeder versuchte Abtretung, die gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts verstößt, ist von Anfang an nichtig.
13.7 Vergabe von Unteraufträgen und Nutzung von Verbundenes Unternehmen
SINCH kann Teile der Dienstleistung an Dritte untervergeben. SINCH haftet für Verstöße gegen die Vereinbarung, die von seinen Unterauftragnehmern verursacht werden. Nichts hindert SINCH daran, die Erfüllung einzelner oder aller seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung an ein verbundenes Unternehmen zu delegieren.
13.8 Verhältnis der Vertragsparteien.
Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner, und durch die Vereinbarung wird kein Partnerschafts-, Franchise-, Joint-Venture-, Agentur-, Treuhand- oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien begründet.
13.9 Rechte Dritter.
Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen, führt diese Vereinbarung nicht dazu, dass ein Dritter ein Begünstigter dieser Vereinbarung ist oder dass ihm irgendwelche Rechte zustehen, insbesondere nicht das Recht, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen. Jede Haftung, jeder Verlust oder Schaden, der einem verbundenen Unternehmen von SINCH im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Dienstleistung an den Kunden oder deren Nutzung durch den Kunden gemäß dieser Vereinbarung entsteht oder entsteht, gilt als Haftung, Verlust oder Schaden, den SINCH erlitten hat bzw. der SINCH entstanden ist.
13.10 Höhere Gewalt.
Eine Verzögerung der Leistung (mit Ausnahme der Zahlung fälliger Beträge), die durch Umstände verursacht wird, auf die die ausführende Partei keinen Einfluss hat, stellt keine Verletzung der Vereinbarung dar. Die Erfüllungsfrist wird um den Zeitraum verlängert, der der Dauer des Leistungshindernisses entspricht.
13.11 Korruptionsbekämpfung
Die Parteien werden zusätzlich zu ihrem Handeln gemäß dieser Vereinbarung, auch alle geltenden Antikorruptions- und Bestechungsgesetze einhalten. Weder eine Partei noch ihre leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Bevollmächtigten, verbundenen Unternehmen, Delegierten oder Vertreter dürfen einem Beamten oder Angestellten einer privaten Organisation oder eines Unternehmens, der Regierung oder einer staatlichen Behörde, einer Behörde oder einem Unternehmen, deren bzw. dessen Mehrheitsgesellschafter eine staatliche Einrichtung ist, einer öffentlichen Organisation, einem Kandidaten für ein öffentliches Amt oder einer politischen Partei, einem Mitglied einer politischen Partei, einer Person, die in offizieller Funktion tätig ist, oder an eine Person oder Einrichtung, die für eine der in diesem Absatz genannten Parteien oder zu deren Gunsten handelt direkt oder indirekt Geld, ein Geschenk oder eine andere Art der Begünstigung zahlen, anbieten oder versprechen, diese zu zahlen oder zu genehmigen, um eine Handlung oder Entscheidung zu beeinflussen, unabhängig davon ob dies zur Erlangung eines geschäftlichen Vorteils oder zur Erlangung oder Beibehaltung von Geschäften oder zur Leitung von Transaktionen für eine Person geschieht. Die Parteien verpflichten sich ferner, Bücher, Aufzeichnungen und Konten zu führen, die in angemessener Ausführlichkeit die getätigten Transaktionen und die Verfügung über die Vermögenswerte korrekt und angemessen widerspiegeln, und Informationen zu bewahren und der anderen Partei auf Anfrage zur Verfügung zu stellen, die für die Überprüfung der Einhaltung dieses Absatzes notwendig sind.
13.12 Ausfuhrbestimmungen
Der Kunde erkennt an, dass die von SINCH im Rahmen dieses Vertrags gelieferten Produkte möglicherweise unter die geltenden Gesetze und Vorschriften zur Export- und Importkontrolle oder zu Sanktionen fallen und dass der Kunde möglicherweise eine Export- oder Importlizenz von einer Regierungsbehörde benötigt, um Hardware, Software oder Dokumentationen zu exportieren, zu übertragen oder zu importieren. Der Kunde sichert zu, dass er nicht auf Sanktionslisten wie der EU-Sanktionsliste oder der Liste der „Specially Designated Nationals and Blocked Persons“ des US-Finanzministeriums (U.S. Treasury Department) steht, und gewährleistet, dass er die Produkte nur für zivile und friedliche Zwecke und nicht für die Entwicklung oder Herstellung konventioneller Waffen und/oder nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen oder Raketen verwendet. Keine Bestimmung dieses Abkommens ist so zu verstehen, dass eine der Vertragsparteien direkt oder indirekt an der Ausfuhr, Wiederausfuhr, Weitergabe oder Verwendung von Waren, Technologien, Software oder Diensten beteiligt ist, die nach den geltenden Ausfuhrkontroll- oder Sanktionsvorschriften verboten sind.
13.13 Geltendes Recht.
Die Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Deutschlands und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne Bezugnahme auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Alle Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Berlin, Deutschland.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und der Uniform Computer Information Transactions Act (sofern in Kraft getreten) finden auf die Vereinbarung keine Anwendung. Jede Partei muss innerhalb eines (1) Jahres ab dem Datum, an dem sie von den Tatsachen, die den Anspruch begründen, wusste oder nach angemessener Untersuchung hätte wissen müssen, einen Klageanspruch im Zusammenhang mit der Vereinbarung und ihrem Gegenstand geltend machen. SINCH ist jedoch berechtigt, gegen den Kunden ein Vollstreckungsverfahren einzuleiten und seine Zahlungsverpflichtungen in jeder beliebigen Gerichtsbarkeit durchzusetzen..
13.14 Gesamte Vereinbarung.
Die Vereinbarung ist die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen SINCH und dem Kunden in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Absprachen und Abmachungen zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss der Vereinbarung nicht auf Zusicherungen, Diskussionen, Nebenverträge oder andere Zusicherungen verlassen hat, außer denen, die ausdrücklich in der Vereinbarung aufgeführt sind. Jede Partei verzichtet auf alle Rechte und Rechtsmittel, die ihr ohne diesen Abschnitt in Bezug auf solche Zusicherungen, Absprachen, Nebenverträge oder sonstige Zusicherungen zustehen würden. Außer in den Fällen, in denen dies nach Abschnitt 3.3 zulässig ist, kann diese Vereinbarung nur schriftlich und mit Unterschrift beider Parteien geändert werden. Die Vereinbarung hat Vorrang vor allen zusätzlichen, widersprüchlichen oder nicht übereinstimmenden Bedingungen, die in einer von einer Partei an die andere erteilten Bestellung enthalten sind, und alle zusätzlichen Bedingungen in einer solchen Bestellung haben keine Gültigkeit und Wirkung, ungeachtet der Annahme oder Ausführung einer solchen Bestellung durch die nicht liefernde Partei..
1.1 „Verbundenes Unternehmen“ bedeutet SINCH oder jede juristische Person, an der der Kunde oder SINCH direkt oder indirekt mehr als fünfzig Prozent (50%) der Anteile oder Stimmrechte hält. Jede juristische Person wird als verbundenes Unternehmen betrachtet, solange diese Beteiligung aufrechterhalten wird.
1.2 „Vereinbarung“ bedeutet ein Bestellformular und die in ein Bestellformular aufgenommenen Dokumente.
1.3 „Vertrauliche Informationen“ bedeutet
a) in Bezug auf den Kunden: (i) Marketing- und Geschäftsanforderungen des Kunden, (ii) Umsetzungspläne des Kunden und/oder (iii) Finanzinformationen des Kunden, und
b) in Bezug auf SINCH: (i) die Dienstleistung, die Dokumentation und (ii) Informationen über Forschung und Entwicklung, Produktangebote, Preise und Verfügbarkeit von SINCH.
c) Zu den vertraulichen Informationen von SINCH oder des Kunden gehören auch Informationen, die die offenlegende Partei vor einer uneingeschränkten Offenlegung gegenüber Dritten schützt, die (i) von der offenlegenden Partei oder ihren Vertretern zum Zeitpunkt der Offenlegung schriftlich als vertraulich bestimmt werden oder (ii) angesichts der Art der Informationen und der Umstände ihrer Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten.
d) Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht die Kundendaten.
1.4 „Kundendaten“ sind alle Inhalte, Nachrichten, Daten und/oder Informationen, die der Kunde an das SINCH-Netzwerk oder an eine Dienstleistung liefert oder hochlädt oder über eine Dienstleistung bereitstellt. Zu den Kundendaten und ihren Ableitungen gehören weder die vertraulichen Informationen von SINCH noch die Nutzungsdaten, die bei der Bereitstellung der Dienstleistung entstehen oder von SINCH erzeugt werden.
1.5 „Verantwortlicher“ wird wie in der DSGVO definiert.
1.6 „Auftragsverarbeiter“ wird wie in der DSGVO definiert.
1.7 „Datenschutzvereinbarung“ ist die für die Dienstleistungen geltende Datenschutzvereinbarung („DPA„), deren aktuellste Fassung unter https://sinch.com/data-protection-agreement/ abgerufen werden kann.
1.8 „Datenschutzgesetze“ bezeichnet die einschlägigen Gesetze und sonstigen Vorschriften, die auf die Erhebung, Verwendung, Speicherung, Offenlegung oder sonstige Verarbeitung personenbezogener Daten anwendbar sind (wie z. B., aber nicht beschränkt auf und soweit anwendbar, die Datenschutzgrundverordnung oder „DSGVO„) und die in der Datenschutzvereinbarung näher definiert sind.
1.9 „Dokumentation“ bezeichnet die jeweils aktuelle technische und funktionale Dokumentation von SINCH sowie ggf. alle Dienstbeschreibungen und Beschreibungen von Rollen und Verantwortlichkeiten für die Dienstleistung, die dem Kunden mit der Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden.
1.10 „Ausgeschlossene(s) Ereignis(e)“ bedeutet eines der folgenden Ereignisse: (i) eine Fehlfunktion oder ein anderes Problem im Zusammenhang mit Systemen, die nicht von SINCH betrieben oder verwaltet werden; (iii) eine Verletzung der Vereinbarung durch den Kunden, einen Dritten, der unter der direkten Kontrolle des Kunden steht, oder eines Drittanbieters des Kunden; (iv) eine Handlung des Kunden, die die Bereitstellung und den Support der Dienstleitung stört oder behindert; (v) eine Sperrung der Dienstleistung gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung; oder (vi) andere Umstände, die durch Ereignisse verursacht werden, für die SINCH gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht haftet.
1.11 „ Datenschutzgrundverordnung“ oder „DSGVO“ die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates in ihrer jeweils geänderten, ergänzten und/oder veränderten Fassung.
1.12 „Freistellung“ bezeichnet jeden Abschnitt in einem Bestellformular, einem Nachtrag oder den AGB, der entweder durch seinen Wortlaut oder seine Überschrift als Freistellung gekennzeichnet ist.
1.13 „Rechte an geistigem Eigentum“ sind Urheberrechte, Datenbankrechte, Patente, Patentanmeldungen, Patentrechte, Marken, Markenanmeldungen, Markenregistrierungen, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse, Rechte an Know-how und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum und geschützten Informationen, die jetzt oder in Zukunft nach den Gesetzen eines beliebigen Landes bestehen, sowie alle anhängigen Anmeldungen und das Recht, diese anzumelden oder zu registrieren (gegenwärtig, zukünftig und eventuell, einschließlich aller Verlängerungen, Erweiterungen, Wiederaufnahmen und aller aufgelaufenen Klagerechte).
1.14 „Bestellformular“ ist das Bestelldokument für eine Dienstleistung, das auf die AGB verweist.
1.15 „Personenbezogene Daten“ Informationen über eine Person, die als „personenbezogene Daten“ oder „personenbezogene Informationen“ wie in der Datenschutzvereinbarung definiert sind, und, falls erforderlich, wie in den geltenden Datenschutzgesetzen, wie z. B., aber nicht ausschließlich, in der DSGVO, weiter definiert
1.16 „Dienstleistung“ bezeichnet jede eigenständige Dienstleistung oder Dienstleistungen, die SINCH gemäß einem Bestellformular bereitstellt, einschließlich aller mit dieser Dienstleistung oder diesen Dienstleistungen verbundenen Supportleistungen.
1.17 „SINCH-Netzwerk“ bezeichnet die digitalen Netzwerke (drahtlos oder anderweitig), Server, Hardware, Software und/oder andere Geräte, die SINCH nach alleinigem Ermessen in Verbindung mit der Bereitstellung der Dienstleistung besitzt, betreibt oder pachtet, unabhängig davon, einschließlich eines von SINCH in Verbindung mit der Bereitstellung der Dienstleistung bereitgestellten Extranet-Zugangs.
1.18 „Ergänzung“ bezeichnet die ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für die Dienstleistung gelten und in ein Bestellformular aufgenommen werden.
1.19 „Laufzeit“ bezeichnet die im jeweiligen Bestellformular angegebene Laufzeit, einschließlich aller Verlängerungen.