Rechtliches

SAAS ERGÄNZENDE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Version 5 – Date of release: February 22, 2023

Diese ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („Ergänzung„) sind Teil einer Vereinbarung für bestimmte SINCH-Dienstleistungen („Vereinbarung„) zwischen SINCH und dem Kunden und gelten ausschließlich für die SINCH-Dienstleistungen, auf die dieser Nachtrag verweist, einschließlich aller SAAS-Dienste („Dienstleistung„) und nicht für andere SINCH-Produkte oder -Dienstleistungen.

Begriffe in Großbuchstaben sind im nachstehenden Glossar definiert. Großgeschriebene Begriffe, die in dieser Ergänzung nicht definiert sind, haben die ihnen in den AGB zugewiesene Bedeutung.

Rechtliche Bedingungen

1. Lizenz

1.1. Zusätzlich zu Abschnitt 2.2 der AGB gewährt SINCH dem Kunden eine persönliche, beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht abtretbare Lizenz, die Dienstleistung durch seine Produktnutzer im Objektcode zu nutzen und das Produkt den Endnutzern zur Verfügung zu stellen, und zwar sowohl in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung als auch mit der geltenden Dokumentation für die Dauer der Vereinbarung.

1.2. In Bezug auf Testkonten wird dem Kunden, sofern ein solches Eröffnet wird, ein beschränktes, widerrufliches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Dienstleistung während eines Testzeitraums und vorbehaltlich der fortgesetzten Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Kunden gewährt, wobei dem Kunden während des Testzeitraums keine Gebühren in Rechnung gestellt werden. Der Umfang des Rechts des Kunden zur Nutzung der Dienstleistung wird von SINCH nach eigenem Ermessen festgelegt und ist auf die von SINCH im Testkonto des Produkts zur Verfügung gestellten Eigenschaften und Funktionen beschränkt. SINCH ist jederzeit berechtigt, den Umfang der Rechte des Kunden zu ändern.

2. Add Ons

2.1. Einzelheiten zu den Eigenschaften und Funktionalitäten der Dienstleistung sind im Bestellformular aufgeführt. Wenn der Kunde zusätzliche und verfügbare Eigenschaften und Funktionalitäten nutzen möchte, die nicht zwischen dem Kunden und SINCH vereinbart wurden, kann der Kunde jederzeit den Erwerb von Add-Ons beantragen, für die die Parteien ein neues Bestellformular unterzeichnen müssen. Auf Anfrage teilt SINCH dem Kunden mit, welche Add-Ons verfügbar sind und welche Kosten dafür anfallen.

2.2. SINCH behält sich das Recht vor, jederzeit rückwirkend Beträge in Rechnung zu stellen, die der Nutzung solcher zusätzlichen Eigenschaften und Funktionalitäten entsprechen und die über die im jeweiligen Bestellschein erlaubten Mengen oder das erlaubte Volumen hinausgehen. In diesem Fall stellt SINCH eine berichtigte Rechnung aus, die gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Vereinbarung zu zahlen ist.

3. Aktivierung und kundenspezifische Dienste

3.1. Sofern keine kundenspezifischen Dienste im Zusammenhang mit der Aktivierung, Installation oder Einrichtung des Produkts gemäß Abschnitt 3.2 unten angefordert werden, ist der Kunde für die Durchführung der erforderlichen Aktivierungs-, Installations-, Einrichtungs- oder Softwareentwicklungsarbeiten zur Installation einer Version des Produkts und zur Integration dieses Produkts in die Systeme des Kunden verantwortlich. Im Zweifel, ist eine solche Installation oder Integration in Übereinstimmung mit der Dokumentation oder anderen schriftlichen Anweisungen von SINCH durchzuführen.

3.2. Der Kunde kann SINCH um die Erbringung bestimmter kundenspezifischer Dienste bitten und SINCH kann nach eigenem Ermessen der Erbringung solcher kundenspezifischen Dienste zustimmen. In diesem Fall schließen die Parteien eine Leistungsbeschreibung ab, in der der Umfang der zu erbringenden kundenspezifischen Dienste und die entsprechenden Gebühren festgelegt werden, die je nach Entscheidung der Parteien nach Zeit und Material oder zum Festpreis berechnet werden können. Die Erbringung solcher kundenspezifischen Dienste erfolgt in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung, die ausdrücklich auch die entsprechende Leistungsbeschreibung einbezieht.

3.3. Die kundenspezifischen Dienste werden ohne Mängelgewähr („wie besehen“) geliefert und gelten mit ihrer Lieferung durch SINCH als vom Kunden genehmigt.

4. Kundendaten

4.1. Der Kunde erkennt an, dass das Produkt aus bestimmten Algorithmen und künstlicher Intelligenz besteht und dass der Kunde für ein ordnungsgemäßes und reibungsloses Funktionieren des Produkts dafür verantwortlich ist, das Produkt mit ausreichend Kundendaten zu versorgen. Mit Ausnahme von Kundendaten, die von Endnutzern eingegeben werden, dürfen Kundendaten nur von Produktnutzern und in Übereinstimmung mit den in der Dokumentation angegebenen Richtlinien eingegeben werden.

4.2. Der Kunde ist allein verantwortlich und haftbar für die Genauigkeit und Richtigkeit der Kundendaten. SINCH haftet nicht für Schäden und übernimmt keine Haftungen für Schäden, die sich aus fehlerhaften Kundendaten ergeben, die in das Produkt eingegeben wurden.

4.3. Alle Kundendaten bleiben Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt SINCH hiermit das Recht ein, diese Kundendaten (einschließlich aller anderen über die Dienstleistung bereitgestellten, übermittelten oder hochgeladenen Inhalte und Informationen) zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung und zur Verbesserung der Funktionsweise und Bereitstellung der Dienstleistung zu nutzen. Nach Kündigung oder Auslaufen der Vereinbarung kann SINCH ggf. begrenzte Textausschnitte der Kundendaten ausschließlich aus technischen Gründen in Bezug auf das Funktionieren des Produkts aufbewahren. Solche Textausschnitte sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Enthalten solche Textausschnitte personenbezogene Daten des Kunden, so anonymisiert oder pseudonymisiert SINCH diese Textausschnitte im weitest möglichen Umfang.

4.4. Der Kunde garantiert SINCH, dass die Kundendaten keine geistigen Eigentumsrechte oder andere gesetzliche Rechte Dritter verletzen und nicht gegen die Bestimmungen von Gesetzen, Satzungen oder Verordnungen in allen Rechtsordnungen und unter allen anwendbaren Gesetzen verstoßen.

4.5. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er allein für die Kundendaten verantwortlich ist, die über das Produkt verbreitet werden oder zugänglich sind. SINCH kann in keinem Fall für solche Kundendaten verantwortlich oder haftbar gemacht werden. Insbesondere sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass über das Produkt keine Kundendaten verbreitet werden, die in irgendeiner Weise nach alleiniger Auffassung von SINCH (i) gegen anwendbares lokales, bundesstaatliches, nationales, regionales oder internationales Recht, Satzungen, Verordnungen oder Vorschriften verstoßen; (ii) rechtswidrig, kriminell, irreführend, betrügerisch oder in sonstiger Weise unerlaubt, schädlich, bedrohlich, missbräuchlich, belästigend, deliktisch, gewalttätig, verleumderisch, vulgär, obszön, die Privatsphäre anderer verletzend, rassistisch, ethnisch oder anderweitig anstößig sind; (iii) den Namen, den Ruf oder den Firmenwert von SINCH beeinträchtigen oder negativ widerspiegeln.

4.6. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass jede Verletzung der Bestimmungen dieses Abschnitts 4 durch den Kunden SINCH nach eigenem Ermessen dazu berechtigt, (i) den Zugang zum Produkt und dessen Nutzung wegen erheblicher Verletzung sofort zu kündigen (oder alternativ dazu nach Wahl von SINCH zu verweigern oder zu sperren), ohne dass irgendwelche Formalitäten erforderlich sind und unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die SINCH gemäß dieser Vereinbarung oder nach geltendem Recht zur Verfügung stehen; und/oder (ii) die betreffenden Kundendaten sofort zu entfernen oder zu sperren.

5. Komponenten von Drittanbietern und Hosting

5.1. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass er für die Nutzung der Dienstleistung geeignete Hardware, Netzwerke, Betriebssysteme, Datenübertragungsleitungen mit geeigneten Kommunikationsanwendungen und -umgebungen benötigt.

5.2. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er für die Nutzung der Dienstleistung auf seine Kosten das Recht zur Nutzung von Software Dritter erwerben muss, indem er entweder (i) von SINCH das Recht zur Nutzung solcher Drittsoftware erwirbt, sofern und soweit SINCH das Recht hat, solche Drittsoftware an den Kunden zu lizenzieren, und dem Kunden diese Möglichkeit anbietet, oder (ii) von den Anbietern solcher Drittsoftware das Recht zur Nutzung solcher Drittsoftware lizenziert oder anderweitig erwirbt. Entscheidet sich der Kunde für eine Lizenzierung der Drittsoftware von SINCH, so ist eine solche Lizenz abzuschließen und dem Bestellformular beizufügen. Für jede im Zusammenhang mit der Bestellung lizenzierte oder anderweitig in die Dienstleistung aufgenommene Drittsoftware gelten ausschließlich die Bedingungen der jeweiligen Drittsoftware, und (ohne Einschränkung) alle Garantien, Freistellungen sowie Wartungs- und Supportleistungen, die von SINCH im Rahmen der Dienstleistung erbracht werden, gelten nicht für diese Drittsoftware (es sei denn, SINCH hat ausdrücklich schriftlich etwas anderem zugestimmt).

5.3. DasProdukt wird von SINCH in den Rechenzentren der Hosting-Partner von SINCH gehostet. Der Kunde erklärt und garantiert, dass er die geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hosting-Partner akzeptiert, die dem Kunden von SINCH oder (je nachdem) dem Hosting-Partner zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass sich die Hosting-Partner das Recht vorbehalten, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern (einschließlich des Hyperlinks zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen).

5.4. SINCH gibt keine direkte oder indirekte, explizite oder implizite Garantie für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Dienstleistung, es sei denn, dies ist in einem Bestellformular angegeben.

5.5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Hosting-Dienste und die Produkte in Zeiten geplanter Wartungsarbeiten durch SINCH oder den Hosting-Partner möglicherweise nicht verfügbar sind. Soweit dies möglich ist, werden geplante Wartungsarbeiten außerhalb von Werktagen durchgeführt, und SINCH wird den Kunden so bald wie möglich über geplante Wartungsarbeiten informieren.

5.6. SINCH und der Hosting-Partner behalten sich das Recht vor, jederzeit außerplanmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder aus anderen Gründen, die eine sofortige Wartung erfordern, erforderlich ist. SINCH oder der Hosting-Partner haften nicht für Schäden, die aus einer solchen Nichtverfügbarkeit der Dienstleistung resultieren.

6. Wartungsdienste

6.1. Ab dem Tag des Inkrafttretens und vorbehaltlich der rechtzeitigen Zahlung aller anfallenden Gebühren erbringt SINCH Third-Line-Wartungsleistungen in Bezug auf das Produkt in der Produktionsumgebung des Kunden gemäß den nachstehenden Bestimmungen.

6.2. Wenn der Kunde auf einen Störfall stößt, muss er diesen zunächst prüfen und bewerten. Wenn eine solche Bewertung ergibt, dass es sich nicht um einen Störfall außerhalb des Anwendungsbereichs (“Out of Scope“) handelt, kann ein Produktnutzer SINCH über ein webbasiertes Ticket-System (wie z. B. „Jira“ und „Slack“, wie von SINCH zur Verfügung gestellt) über einen solchen Störfall informieren, wobei der Produktnutzer die Einzelheiten des Störfalls (in dem von SINCH bereitgestellten Format) angeben muss. Nach Erhalt eines Tickets kann SINCH nach eigenem Ermessen entscheiden, ob es sich um einen „Out of Scope“-Störfall handelt oder nicht, wobei die Einstufung von SINCH bindend und endgültig ist. SINCH behält sich das Recht vor, dem Kunden basierend auf Zeit und Material alle Kosten in Rechnung zu stellen, die im Zusammenhang mit der Untersuchung eines Störfalls entstehen.

6.3. Wartungsdienste für Störfälle, die außerhalb des Anwendungsbereichs („Out of Scope“) liegen, sind nicht in den Gebühren enthalten. Die Produktnutzer haben jedoch die Möglichkeit, Fragen zur Dienstlesitung zu stellen, und SINCH wird die Anfragen der Produktnutzer nach bestem Wissen und Gewissen beantworten, ohne dass sie in irgendeiner Weise verbindlich sind.

6.4. Bei Störfällen, die nicht als “ Störfall außerhalb des Anwendungsbereichs („Out of Scope“) gelten, bemüht sich SINCH nach besten Kräften, den Vorfall gemäß den Service-Level-Zielen zu lösen, die dem Bestellschein als Anhang beigefügt sind. Zur Klarstellung: SINCH kann nach eigenem Ermessen jedem Störfall eine Prioritätsstufe zuweisen.

6.5. Für Störfälle der Prioritäten 1 und 2 (ein „schwerer Störfall„) benennt der Kunde einen (1) Produktnutzer, der als einziger Ansprechpartner (Single Point of Contact (SPOC)) für SINCH fungiert.

6.6. Störfälle, die durch eine der folgenden Ursachen verursacht werden, sind nicht in den Wartungsdiensten enthalten, allerdings kann der Kunde von SINCH verlangen, dass SINCH kundenspezifische Dienste in Bezug auf solche Störfälle erbringt, für die SINCH zusätzliche Gebühren berechnen kann (nicht abschließend): (i) Störfälle außerhalb des Anwendungsbereichs („Out of Scope“); (ii) Missbrauch oder Fehlgebrauch des Produkts; (iii) Änderungen oder Ergänzungen am Produkt, die nicht von SINCH oder mit dessen Zustimmung vorgenommen wurden; (iv) fehlerhafte Installation eines Fixes durch eine andere Partei als SINCH; (v) fehlerhafte Konfiguration, die nicht von oder mit Zustimmung von SINCH durchgeführt wurde; (vi) die Verwendung falscher Daten oder Datenstrukturen; (vii) eine andere Installation als eine unterstützte Version; (viii) eine andere Umgebung als die Produktionsumgebung des Kunden.

6.7. Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten nicht für Testkonten.

7. Rechte an geistigem Eigentum

7.1. Zusätzlich zuden Bestimmungen in Abschnitt 10.1 der AGB ist und bleibt SINCH der alleinige und ausschließliche Eigentümer aller Rechte an geistigem Eigentum im Zusammenhang mit dem Produkt und den Dienstleistungen (einschließlich aller neuen Versionen, Updates, Anpassungen, Erweiterungen, Änderungen oder Verbesserungen des Produkts oder der Dienstleistungen). Mit Ausnahme der beschränkten Lizenz, die gemäß dieser Ergänzung gewährt wird, werden dem Kunden im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung keine weiteren Rechte in Bezug auf die geistigen Eigentumsrechte von SINCH gewährt oder übertragen. Durch diese Vereinbarung werden dem Kunden oder einem Dritten keinerlei Eigentumsrechte oder geistige Eigentumsrechte an dem Produkt oder den Dienstleistungen übertragen. Der Kunde erwirbt in keiner Weise Titel, Eigentumsrechte, Urheberrechte, geistige Eigentumsrechte oder andere Eigentumsrechte jeglicher Art an dem Produkt oder den Dienstleistungen. Der Kunde verpflichtet sich, keine Eigentumskennzeichnung, einschließlich Marken- oder Urheberrechtsvermerke, auf oder in dem Produkt zu entfernen, zu unterdrücken oder in irgendeiner Weise zu verändern, die während des Betriebs oder auf Medien sichtbar sind. Der Kunde ist verpflichtet, solche Eigentumskennzeichnungen in alle zulässigen Sicherungskopien oder sonstigen Kopien aufzunehmen oder wiederzugeben.

7.2 Die Bestimmungen in Ziffer 7.1 und in Ziffer 10.1 der AGB bezüglich der Rechte an geistigem Eigentum an und im Zusammenhang mit der Dienstleistung gelten gleichermaßen für die kundenspezifischen Dienste und alle damit verbundenen neuen Versionen, Updates, Upgrades, Anpassungen, Erweiterungen, Änderungen oder Verbesserungen, die an den kundenspezifischen Diensten vorgenommen werden oder sich auf diese beziehen.

7.3. Der Kunde verpflichtet sich, keine Eigentumskennzeichnung, einschließlich Marken- oder Urheberrechtsvermerke, auf oder in der Dienstleistung zu entfernen, zu unterdrücken oder in irgendeiner Weise zu verändern, die während des Betriebs der Dienstleistung oder auf Medien sichtbar sind. Der Kunde muss solche Eigentumskennzeichnungen in alle zulässigen Sicherungskopien oder sonstigen Kopien aufnehmen oder wiedergeben.

8. Ansprüche Dritter

Der Kunde verpflichtet sich, SINCH von allen Schäden, Verlusten, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die SINCH (einschließlich seiner verbundenen Unternehmen, Handelsvertreter, Auftragnehmer, Direktoren, Mitarbeiter oder Vertreter) aufgrund von oder im Zusammenhang mit Kundendaten erleidet, einschließlich (aber nicht ausschließlich) der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter oder sonstiger Rechte Dritter durch den Kunden oder den Endnutzer.

9. Kündigung

Die Regelung in Ziff. 6.3 der AGB gilt auch für den Fall, dass der Kunde gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hosting-Partners oder der eingesetzten Drittsoftware verstößt oder diese verletzt.

10. Haftungsausschluss

Der Haftungsausschluss in Ziffer 7.5 der AGB, der sich auf die Dienstleistung bezieht, gilt auch für die kundenspezifischen Dienste.

11. Begrenzung der Haftung

Ergänzend zu Ziffer 9.3 der AGB haftet SINCH in keiner Weise, weder vertraglich noch außervertraglich, für die Einstellung einer älteren Version des Produkts oder für Schäden, die durch die missbräuchliche (oder nicht bestimmungsgemäße) Verwendung des Produkts entstehen.

12. Fortbestehen

Die Bestimmungen dieser Ergänzung, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt sind, eine Kündigung zu überdauern, überdauern das Auslaufen oder die Kündigung der Vereinbarung.

Glossar

In dieser Ergänzung gelten, sofern nicht anders angegeben, die folgenden Definitionen:

  • „Add-On“ bedeutet das Hinzufügen einer bestimmten Eigenschaft oder einer Funktionalität, die nicht im entsprechenden Bestellformular enthalten sind. SINCH behält sich das Recht vor, jederzeit zu bestimmen, welche spezifischen Eigenschaften und Funktionalitäten separat angeboten werden können. Auf Anfrage informiert SINCH den Kunden über die verfügbaren Add-Ons.
  • „Geschäftstag“ ist ein normaler Arbeitstag von SINCH von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr von Montag bis Freitag, ausgenommen entsprechende Feiertage.
  • Kundendaten“ sind alle Daten, die im Eigentum des Kunden stehen oder sich in seinem Besitz befinden und die vom Kunden, den Produktnutzern oder den Endnutzern bei der Nutzung des Produkts eingegeben oder hochgeladen werden und die von SINCH infolge der Nutzung des Produkts durch den Kunden, den Produktnutzer oder den Endnutzer verarbeitet oder gespeichert werden. Zu den Kundendaten gehören auch (i) Ausgabedaten, die sich aus der Verarbeitung der vom Kunden, dem Produktnutzer oder dem Endnutzer eingegebenen Daten durch das Produkt ergeben, und (ii) von SINCH gesammelte Metadaten, die sich auf die Nutzung der Ergebnisse des Produkts beziehen (z. B. Click-Through-Raten oder die Anzahl der Klicks auf bestimmte Ergebnisse durch die Endnutzer). Um Zweifel auszuschließen, umfassen Kundendaten keine Daten, die durch das Produkt oder die Dienstleistung generiert werden.
  • „Tag des Inkrafttretens“ bedeutet den Tag des Inkrafttretens, wie es im Bestellformular angegeben ist.
  • „Endnutzer“ bezeichnet jede Person, der das Produkt vom Kunden zur Verfügung gestellt wird und die in der Lage ist, das Produkt als Endnutzer zu nutzen, z. B. der Endnutzer des Produkts, das über einen Kanal wie Web, Messaging oder Telefon verfügbar ist.
  • „Eigenschaften oder Funktionalitäten“ sind die im Produkt verfügbaren Eigenschaften oder Funktionalitäten, wie sie im jeweiligen Bestellformular angegeben sind, wie z. B. (ohne Einschränkung) die Anzahl der Chatbots, die Anzahl der Testbots, die Anzahl der Dokumente, die Anzahl der Produktnutzer, das Nachrichtenvolumen, der Kommunikationskanal, über den die Produkte den Endnutzern zur Verfügung gestellt werden können, und alle anderen im Bestellformular angegebenen Variablen. SINCH behält sich das Recht vor, jederzeit Eigenschaften oder Funktionalitäten hinzuzufügen oder zu entfernen.
  • „Hosting-Partner“ bezeichnet jeden Anbieter von Hosting-Diensten, mit dem SINCH in Zukunft einen Vertrag abschließen könnte und der dem Kunden von Zeit zu Zeit mitgeteilt wird.
  • „Störfall“ bedeutet eine Funktionsstörung des Produkts
  • „Wartungsdienste“ sind die von SINCH für den Kunden erbrachten Wartungs- und Supportdienste für das Produkt, wie in Abschnitt 6 beschrieben.
  • „Störfälle außerhalb des Geltungsbereichs („Out of Scope)“ sind Störfälle, die nicht durch das Produkt verursacht werden oder mit diesem in Zusammenhang stehen, wie z. B. (aber nicht ausschließlich) Vorfälle aufgrund von Fehlfunktionen von Schnittstellen, Vorfälle aufgrund von nicht unterstützten Datenformaten und Vorfälle aufgrund von Problemen mit Software von Dritten.
  • „Produktnutzer“ bezeichnet eine natürliche Person im Unternehmen des Kunden (Mitarbeiter und Auftragnehmer), der der Kunde Zugang zum Produkt gewährt, um (i) das Produkt zu nutzen, indem er es mit Inhalten (wie z. B. Kundendaten) füttert, um das Produkt zu nutzen, und (ii) Wartungsdienste zu erhalten. Die Anzahl der Produktnutzer ist streng auf die Anzahl beschränkt, die dem jeweiligen Abonnementplan entspricht, wie im Bestellformular angegeben.
  • „Produkt“ bedeutet das Produkt, wie es im Bestellformular angegeben ist.
  • „kundenspezifische Dienste“ sind Entwicklungs-, Implementierungs- und Integrationsdienstleistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anpassungen), Wartungsdienste oder andere Dienstleistungen in Bezug auf das Produkt, die von SINCH an den Kunden zu liefern sind, wie sie von Zeit zu Zeit zwischen den Parteien vereinbart und im Bestellformular und/oder in einer Leistungsbeschreibung aufgeführt werden können.
  • „Lösungszeit“ bezeichnet den Zeitraum, der mit dem Ende der Reaktionszeit beginnt und endet, wenn SINCH dem Kunden eine Lösung für einen Störfall mitgeteilt hat.
  • „Reaktionszeit“ bezeichnet den Zeitraum ab dem Zeitpunkt, zu dem SINCH einen Störfall und den vom Kunden übermittelten Störfallbericht untersucht hat, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem SINCH schriftlich bestätigt hat, dass der Störfallbericht erhalten und verstanden wurde.
  • „Dienstleistung“ bedeutet die Bereitstellung des Produkts und der entsprechenden Dokumentation durch SINCH, wie im Bestellformular beschrieben.
  • „Leistungsbeschreibung“ ist ein schriftliches Dokument, das die Parteien von Zeit zu Zeit abschließen können und in dem die von SINCH im Zusammenhang mit der Dienstleistung zu erbringenden kundenspezifischen Dienste beschrieben werden.
  • „Testkonto“ bezeichnet ein Nutzerkonto mit einem begrenzten Umfang an Eigenschaften und Funktionalitäten (wie von SINCH nach eigenem Ermessen zur Verfügung gestellt), das ein Kunde kostenlos eröffnet, das aber nur während einer Testphase und nur für eine begrenzte Nutzung der Dienstleistung (wie in der Vereinbarung festgelegt) zur Verfügung steht.