Verdienen Sie bis zu 50.000 $ an Vorauszahlungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Agenten können eine einmalige Auszahlung von bis zu 500 % der monatlich wiederkehrenden Gebühren (MRC) bis zu 50.000 $ bei qualifizierten Verkäufen von Sprachdiensten erhalten.

Sprachdienste müssen mit einer Vertragslaufzeit von 5+ Jahren verkauft werden, um 500 % UFP zu erhalten. Vertragslaufzeiten von 2 Jahren bringen bis zu 200 % UFP, Laufzeiten von 3 Jahren bis zu 300 % UFP und Laufzeiten von 4 Jahren bis zu 400 % UFP.

Agenten können eine Vorauszahlung (UFP) von bis zu 500 % der monatlich wiederkehrenden Gebühren (MRC) bis zu 50.000 $ pro Abschluss bei qualifizierten Verkäufen von Sprachdiensten verdienen.

MRCs über 5.000 $ erfordern zur Qualifizierung die Genehmigung des Managements von Inteliquent und können Änderungen des Auszahlungsplans unterliegen.

Keine Mindestanforderung an die Anzahl der Plätze/Menge oder den Gesamtverkaufswert (MRC).

Sprachdienste müssen mit einer Vertragslaufzeit von 5+ Jahren verkauft werden, um die 500 % UFP zu erhalten. Vertragslaufzeiten von 2 Jahren bringen bis zu 200 % UFP, Vertragslaufzeiten von 3 Jahren bis zu 300 % UFP und Vertragslaufzeiten von 4 Jahren bis zu 400 % UFP.

Vorauszahlungen gelten nur für Neukunden von Inteliquent-Sprachdiensten. Ein bestehender Kunde von Inteliquent-Sprachdiensten, der beispielsweise zusätzliche Sprachplätze/-dienste hinzufügt, qualifiziert sich nicht für den Auszahlungsanreiz.

Für Sprachdienste kann ein Rabatt auf die Listenpreise gewährt werden; dies kann sich jedoch auf die Vorauszahlung auswirken. Bitte kontaktieren Sie Ihren Inteliquent Channel Manager für die spezifische Preisgestaltung der Sprachdienste.

Nur MRCs für Sprachdienste qualifizieren sich für die Vorauszahlung. MRCs für Zugang/Transport/Daten, MRCs für Gerätemiete sowie die in Rechnung gestellte Nutzung für Ferngespräche und gebührenfreie Nummern kommen für die Auszahlung nicht infrage.

Verdiente Vorauszahlungen werden im dritten Monat nach dem Installationsdatum des Kunden im normalen Provisionslauf ausgezahlt. Nur Einnahmen, die im dritten Monat nach der Installation in Rechnung gestellt werden, sind für die UFP berechtigt.

Vorauszahlungen können nicht mit anderen Anreizprogrammen kombiniert werden.

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